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cake
Cake day: August 3rd, 2023

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  • I’m no american either so no idea. There are quite some things where I as a European can only think either “wtf, how is that legal?” or “wtf, that makes no sense”.

    Especially that the president can apparently choose any people with any qualifications (or a complete lack thereof) for any position whatsoever. even if they are completely unsuitable or even completely contrary to the purpose of the position.

    A modern democracy should have certain safeguards in place. Or at least some fucking standards and requirements.









  • Kommt wohl auf die verwendete Berechnungsmethode an.

    mit Methode 1:

    Sollte die vertraglich vereinbarte Bandbreite nicht erreicht werden und die Geschwindigkeit des nächstgünstigeren Tarifs mindestens erreicht werden, so wird das Entgelt um die entsprechende Preisdifferenz dieser Tarife reduziert.

    Da sich z.B. 1&1 100 und 1&1 250 nur in der Geschwindigkeit aber nicht (oder nur gering) in den zusätzlichen Leistungen (Telefon, Mailadressen, etc) unterscheiden könnte das vielleicht greifen. Sprich es müsste nur für einen 100er Anschluss bezahlt werden. also 44,99 statt 49,99€.

    Methode 2 wäre wenn die Zusatzleistungen separat aufgeführt sind und so rausgerechnet werden könnten. Ist ja nicht der Fall hier.

    Methode 3 wäre: Es wird angenommen der Geschwindigkeitsteil macht 50% des Preises aus. Wenn ich also 25€ in das Tool eingebe und eine Downloadgeschwindigkeit von 188 kommt da eine Minderung von 6,20€ raus. Immer noch nicht viel aber immerhin mehr als 1€ . Ich würde beschwerde bei der Bundesnetzagentur einlegen.

    Aaaaaber, ich hab das jetzt auch nur schnell vor dem ersten Kaffee noch mal überflogen und bin kein Anwalt. Die Verbraucherzentrale ist da aber generell immer sehr hilfreich und auskunftsfreudig.

    Ich weiß, wegen rund 5€ ein Fass aufmachen ist nicht für jeden was, aber ich lass mich auch recht ungern verarschen bzw. abzocken und die Anbieter erlauben sich jetzt schon zu viel Frechheit meiner Meinung nach.


  • Es wird sich an der Maximalleistung orientiert, nicht minimal.

    Die vertraglich vereinbarte maximale Geschwindigkeit im Download muss an mindestens zwei von drei Messtagen jeweils mindestens einmal zu 90 Prozent erreicht worden sein. Dies entspricht dem Wert von mindestens 90 Mbit/s.

    Daraus würde ich einen Anspruch für OP ableiten.

    Deinen Fall finde ich sehr kurios. Automatisch einseitig einen Vertrag auf einen mit niedrigerer Geschwindigkeit zum gleichen Preis zu ändern klingt hochgradig illegal. Wüsste gerne welcher Anbieter das ist. Da würde ich tatsächlich mal bei der Verbraucherzentrale bzw. Bundesnetzagentur nachfragen ob das rechtens ist. Kann ich mir nur schwer vorstellen. Sich als Anbieter aus der verpflichteten Leistungserbringen herauszuwieseln in dem man den Nutzer einfach eigenwillig auf irgendwelche gleichpreisigen Fantasievarianten umbucht darf es eigentlich nicht geben. Aber, ich bin kein Anwalt.