Krankgeschrieben - das sind Arbeitnehmer entweder ganz oder gar nicht, der "Gelbe Schein" gilt für einen Arbeitstag. Ärztepräsident Reinhardt sieht Potenzial darin, die Krankschreibung auch stundenweise zu ermöglichen.
Ich dachte, sobald man anfängt zu arbeiten hat man die Krankschreibung sozusagen selbstständig aufgehoben, darf also den nächsten Tag nicht wieder halb arbeiten. Kann mich da aber täuschen.
Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung in §§ 2 Abs. 1 Nr.1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII und für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Gut zu wissen. Hatte immer das Gefühl in einer Grauzone zu agieren, wenn ich an dringenden Meetings teilgenommen habe.
Ich dachte, sobald man anfängt zu arbeiten hat man die Krankschreibung sozusagen selbstständig aufgehoben, darf also den nächsten Tag nicht wieder halb arbeiten. Kann mich da aber täuschen.
Ich verstehe was die TK hier ( https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/trotz-krankschreibung-arbeiten-2170222 ) dazu schreibt so, dass man trotz Krankschreibung schon arbeiten darf. Der Chef hat aber seine Fürsorgepflicht und kann (muss ggf. sogar) dem einen Riegel vorschieben, wenn das die Genesung gefährden könnte. Mit einer Teilzeit-Krankschreibung würde man das “Chef muss OK geben” umgehen.
Ah ja, danke.
Gut zu wissen. Hatte immer das Gefühl in einer Grauzone zu agieren, wenn ich an dringenden Meetings teilgenommen habe.
Vielleicht noch ergänzend zu dem was @tartufo@lemmy.world geschrieben hat:
https://www.tk.de/firmenkunden/service/fachthemen/versicherung-fachthema/nochmal-aufgegriffen-arbeiten-trotz-au-2172160
Man kann auch wieder krank sein, das macht die Sache nur eventuell für deinen Arbeitgeber komplizierter.
Danke!