Mit einer Drohne aufgenommene Bilder öffentlicher Kunstwerke dürfen laut Bundesgerichtshof nicht ohne Genehmigung veröffentlicht werden. Dabei spielt der Ort der Aufnahme eine entscheidende Rolle. Von Klaus Hempel.
Es macht halt einen Sinn, den privaten Raum zu schützen. Natürlich ist es nicht ok sich eine Leiter zu schnappen und dann in Nachbars Garten zu fotografieren. Oder mit der Drohne über Nachbars Pool filmen. Aber bei Kunstwerken, die in der Öffentlichkeit stehen, macht das alles keinen Sinn. Abgesehen davon, dass du als Laie ja nur schwer den Urheberrechtsstatus eines Kunstwerkes erkennen kannst, baut man so ja auch Fotoverbote für größere Teile des Stadtpanoramas, wenn man nur genug Kunstwerke an gut sichtbaren Orten aufstellt.
Es macht halt einen Sinn, den privaten Raum zu schützen. Natürlich ist es nicht ok sich eine Leiter zu schnappen und dann in Nachbars Garten zu fotografieren. Oder mit der Drohne über Nachbars Pool filmen. Aber bei Kunstwerken, die in der Öffentlichkeit stehen, macht das alles keinen Sinn. Abgesehen davon, dass du als Laie ja nur schwer den Urheberrechtsstatus eines Kunstwerkes erkennen kannst, baut man so ja auch Fotoverbote für größere Teile des Stadtpanoramas, wenn man nur genug Kunstwerke an gut sichtbaren Orten aufstellt.
Genau.