tl;dr:
In der allgemeinen Rentenversicherung steigt die Beitragsbemessungsgrenze demnach auf 8050 Euro pro Monat (2024: 7550 Euro). Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung steigt auf 6150 Euro pro Monat (5775 Euro). Die Beitragsbemessungsgrenze in der Krankenversicherung wird auf 5512,50 Euro pro Monat festgesetzt (5175 Euro).
Steuern auf Vermögen. Also Steuern auf Immobilien, Aktien, Erbschaft und so weiter. Soetwas gibt es in Deutschland kaum, es kann allerdings sehr viel Geld einbringen.